Detailhandelsfachmann/-frau mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) Art. 32
Als Detailhandelsfachmann oder Detailhandelsfachfrau arbeiten Sie im Verkauf. Sie beraten und bedienen die Kundschaft im Verkaufsgeschäft oder sind zuständig für Einkauf, Lager und Bewirtschaftung der Waren. Sie arbeiten in verschiedenen Branchen des Detailhandels. Sie verkaufen zum Beispiel Kleider, Nahrungs- und Genussmittel, Sport- oder Elektroartikel.
Während der Ausbildung können sie im Betrieb aus zwei Schwerpunkten wählen: Beratung oder Bewirtschaftung.
Ausbildungsziel
Die Nachholbildung als «Detailhandelsfachmann / Detailhandelsfachfrau» bereitet Sie auf das Qualifikationsverfahren (LAP) vor.
Wir vermitteln Ihnen die schulische Grundbildung für die Lehrabschlussprüfung zum Detailhandelsfachmann / zur Detailhandelsfachfrau nach BBV Art. 32.
Inhalt
Bildungsplan | Anzahl Lektionen (ungefähr) |
HKB A | 136 |
HKB B | 98 |
HKB C | 55 |
HKB D | 111 |
ABU | 93 |
Deutsch | 135 |
Englisch | 168 |
Total | 795 |
Zielgruppe
Sie wollen Ihre Chancen im Arbeitsmarkt verbessern und besitzen längere, berufliche Erfahrung im Verkauf und im Detailhandel. Sie möchten Ihre beruflichen Kompetenzen bestätigen lassen.
Beschrieb
Die Ausbildung dauert 4 Semester. Die Prüfungen finden Ende Mai, anfangs Juni statt, welche Sie zusammen mit den Berufslernenden absolvieren.
Voraussetzungen
Sie besitzen längere berufliche Erfahrung im
Detailhandel und möchten Ihre beruflichen Kompetenzen bestätigen lassen.
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Berufsbildung in der Schweiz abgelegt oder Deutschkenntnisse von B1/B2 können schriftlich belegt werden).
Sonst muss ein Deutscheinstufungstest absolviert werden: siehe Anmeldung zum Deutsch Einstufungstest. Erreichen Sie das gewünschte Deutschniveau nicht, kann der Vorbereitungskurs Grundkompetenzen besucht oder auf eigene Kosten Deutsch gelernt werden. Entscheiden Sie sich für einen privaten Sprachkurs, muss für die Prüfungszulassung der Deutschtest erneut absolviert werden: siehe Anmeldung zum Vorbereitungskurs Grundkompetenzen. - Für die Fächer Englisch und Textverarbeitung sind gute Vorkenntnisse (regelmässige Anwendung in Schrift und Sprache) notwendig.
- Der Lehrgang verlangt von Ihnen aktive Mitarbeit im Unterricht. Ebenso wichtig sind das Lösen der Hausaufgaben und pflichtbewusstes Lernen (Aufwand ca. 1/2 Tag/Woche).
Zulassungsbedingungen für das Qualifikationsverfahren
Bewerber und Bewerberinnen finden hier weitere Informationen.
Zur Lehrabschlussprüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie über mindestens 5 Jahre berufliche Erfahrung verfügen, davon 3 Jahre im Detailhandel.
Das kant. Amt für Berufsbildung (im Aargau Tel. 062 835 21 46) entscheidet über die Zulassung zum Qualifikationsverfahren. Stellen Sie den Antrag für die Zulassung rechtzeitig vor Kursbeginn über den folgenden Link: Zulassung Qualifikationsverfahren (LAP)
Gemäss Aargauischem Berufsbildungsgesetz können die Kosten für die Teilnehmenden aus dem Kanton Aargau direkt der Wohnortsgemeinde verrechnet werden. Liegt die entsprechende Zulassungsbestätigung des kantonalen Amts vor, erledigt dies die Erwachsenenbildung der Handelsschule KV Aarau führen Sie.
Brechen Sie den Lehrgang unbegründet ab oder erfolgt der Unterrichtsbesuch nur unregelmässig, behält sich Wohnortsgemeinde die Rückforderung der Kosten vor.
Hinweise
Rückforderung Kosten
Brechen Sie den Lehrgang unbegründet ab oder erfolgt der Unterrichtsbesuch nur unregelmässig, behält sich Wohnortsgemeinde die Rückforderung der Kosten vor.
Wenn Sie weniger als 80% Schulpräsenz aufweisen und die entsprechenden Absenzen nicht stichhaltig begründet werden, ist ein Ausschluss aus dem Lehrgang die Folge.
Preisinfo
Lehrmittel ca. CHF 450.00
BYOD (Bring your own device)
Damit Sie dem Unterricht folgen können, benötigen Sie ein Laptop/Notebook. Dies müssen Sie selber müssen.
Fakultative Vorbereitung auf das praktische QV
ca. CHF 550.00 für die fakultative Vorbereitung auf das praktische Qualifikationsverfahren
Verrechnung Lehrgangskosten
Wohnen Sie im Kanton Aargau, werden die Kosten gemäss Aargauischem Berufsbildungsgesetz direkt der Wohnortsgemeinde verrechnet. Die Kosten für ausserkantonale Teilnehmende erhalten Sie auf Anfrage.
Die Verrechnung der Lehrgangskosten an die Wohnortsgemeinde wird für Sie von der Handelsschule KV Aarau erledigt, sofern die entsprechende Zulassungsbestätigung vom kantonalen Amt für Berufsbildung vorliegt.
Eine Rückzahlung der Kosten an die Wohnortsgemeinde bleibt vorbehalten, wenn Sie den Lehrgang unbegründet abbrechen oder den Unterricht unregelmässig besuchen.
Qualifikationsverfahren (LAP)
Prüfungsträger
HKV Aarau, Bahnhofstrasse 46, 5001 Aarau
Prüfungsfächer/Prüfungsinhalt
Das Qualifikationsverfahren findet in folgenden sechs Bereichen statt:
- Praktische Prüfung
- Lokale Landessprache Deutsch (mündlich und schriftlich)
- Englisch (mündlich und schriftlich)
- HKB A, HKB B, HKB D (mündlich und schriftlich)
- ABU (mündlich und schriftlich)
Es zählen keine Erfahrungsnoten!
Prüfungsgebühren
Keine
Prüfungstermine
Qualifikationsverfahren (LAP) => Prüfung Ende Mai, Anfang Juni 2026
Prüfungszulassung
Das Gesuch für die Prüfungszulassung müssen Sie bei Ihrem Wohnkanton (Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Berufs- und Mittelschule) vor Lehrgangsstart beantragen. Dabei entscheidet der Kanton auch, ob Sie alle nötigen Voraussetzungen erfüllen. Ohne Prüfungszulassung sind Sie nicht zum Lehrgang zugelassen.
Hier finden Sie die Verlinkung zum Kanton Aargau: Gesuch um Prüfungszulassung
Die zusätzlichen Gebühren von ca. CHF 300.00, für das Gesuch zur Prüfungszulassung, werden Ihnen vom Kanton in Rechnung gestellt.