Allgemeine Geschäftsbedingungen HKV Aarau

1. Zeitpunkt der Vertragsentstehung

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit der Rückbestätigung einer Anmeldung durch die Schule in Kraft.

 

2. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online über die Website der Schule (www.hkv.ch) oder durch zirkulierende Listen im Lehrgang und werden durch die Schule schriftlich oder über den elektronischen Weg (E-Mail) bestätigt.

Die Anzahl Teilnehmende pro Angebot ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Bei Angeboten mit einer Dauer von mehr als einem Semester resp. Zeitabschnitt gilt die Anmeldung für die gesamte Ausbildungsdauer.

Eine Unterbrechung oder ein Abbruch einer Ausbildung ist bei jedem Semesterwechsel möglich.

 

3. Vertragsinhalt

Der Inhalt der Angebote richtet sich nach der im Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Ausschreibung von der HKV Swiss. Sämtliche aktuellen Ausschreibungen sind auf www.hkv.ch veröffentlicht.

Änderungen der Stoffinhalte, von Referentinnen/Referenten sowie von Zeit und Dauer des Angebots bleiben vorbehalten. Insbesondere kann sich die Angebotsstruktur (Lektionentafel) und die Anzahl Lektionen einzelner Fächer während der Ausbildungsdauer verändern.

4. An- und Abwesenheit

Sofern im Leistungsnachweis einer Ausbildung eine Mindestpräsenz (online wie physische Präsenz) vorgegeben ist, wird die Anwesenheit im Unterricht dokumentiert.

Bei Abwesenheit während des Unterrichts besteht kein Anspruch darauf, diese Unterrichtsteile nachzuholen oder auf Aushändigung der Unterlagen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Abwesenheit selbst- oder fremdverschuldet ist.

Sofern eine Abwesenheit im Voraus bekannt ist, ist die Bereichsassistentin vorher darüber zu informieren.

5. Versicherung

Die Teilnehmenden sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung selbst verantwortlich. Die
HKV Swiss schliesst jede Haftung für vor, während und nach einer Ausbildungseinheit entstandene Schäden, Diebstähle oder Verluste von Gegenständen aus.

 

6. Zahlungsbedingungen

Das Schulgeld wird entweder einmalig (Einzelangebote, Seminare, Sprachen oder Lehrgänge mit einem Zeitabschnitt) oder semesterweise (Lehrgänge mit mehr als einem Zeitabschnitt) in Rechnung gestellt. Die Rechnungen werden vor Beginn der Ausbildung erstellt und sind innert 30 Tagen zu begleichen.

Teilzahlungen sind grundsätzlich möglich. Diese müssen vorgängig beim Sekretariat beantragt werden. Pro Teilzahlungsvereinbarung (idR Semesterrechnung) wird auf der ersten Rate ein Ratenzuschlag von CHF 30.—erhoben.

Eine Rechnungsstellung des Schulgeldes an den Arbeitgeber ist möglich. Bei der Anmeldung sind die entsprechenden Angaben zu machen. Der Ausbildungsvertrag besteht, trotz Hinterlegung einer Rechnungsadresse, ausschliesslich zwischen der Schule und der teilnehmenden Person. Vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und der teilnehmenden Person haben keinen Einfluss auf diesen Ausbildungsvertrag. Die Subjektfinanzierung gilt jedoch nur bei Rechnungsstellung an die teilnehmende Person.

7. Abmeldung

Ein Rücktritt von einer Anmeldung bzw. ein Austritt aus einer laufenden Ausbildung muss schriftlich per eingeschriebenem Brief z.H. des Sekretariats erfolgen und tritt bei bereits erfolgtem Start der Ausbildung erst nach einem persönlichen Austrittsgespräch vor Ort in Kraft. Eine Abmeldung in elektronischer Form wird nicht akzeptiert.

Im Zusammenhang mit Abmeldungen gelten folgende Fristen und Regelungen:

Bei regulären Weiterbildungsangeboten:

Erfolgt die Abmeldung:

  • Mehr als 28 Wochentage vor dem ersten Schultag: kein geschuldetes Schulgeld
  • 27 Wochentage bis einen Wochentag vor dem ersten Schultag: 25% des Schulgeldes der Ausbildung resp. des Semesterschulgeldes wird geschuldet. Für Seminare und Informatikkurse: Bis 14 Tage vor Start: 50 % des Kursgeldes.
  • Ab dem ersten Schultag: Gesamtes Kursgeld resp. das Semesterschulgeld wird geschuldet

Für die Festlegung der Frist gilt das Datum des Eintreffens der schriftlichen (brieflichen!) Abmeldung (empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft).

Höheren Fachschulen und Nachdiplomstudiengänge (NDS):

Erfolgt die Abmeldung:

  • Mehr als 28 Wochentage vor dem ersten Schultag: kein geschuldetes Schulgeld
  • 27 Wochentage bis einen Wochentag vor dem ersten Schultag: 25% des gesamten Studienjahres
  • Ab dem ersten Schultag: Gesamtes Studienjahr wird geschuldet.

Für die Festlegung der Frist gilt das Datum des Eintreffens der schriftlichen (brieflichen!) Abmeldung (empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft).

8. Ausserordentliche Vertragsauflösung

Aus einem wichtigen Grund kann die HKV Swiss einen Teilnehmenden ausschliessen und den Vertrag über die Ausbildung per sofort auflösen. Ist der Rücktrittsgrund durch den Teilnehmenden zu verantworten, so bleibt das Schulgeld resp. Semesterschulgeld trotzdem geschuldet.

Als wichtige Gründe, im Sinne einer nicht abschliessenden Aufzählung, gelten:

  • Nichtbezahlen der Rechnungen trotz Mahnungen
  • Wiederholte Störungen des Unterrichts trotz schriftlicher Ermahnung
  • Grobes Fehlverhalten gegenüber anderen Teilnehmenden, Referentinnen/Referenten oder Mitarbeitenden der Schule

9. Durchführung eines Angebots

Bei Nichterreichen der Mindestanzahl von Teilnehmenden behält sich die HKV Swiss das Recht vor, ein Angebot nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen oder frühzeitig abzubrechen

Die Entscheidung über die Durchführung eines Angebots erfolgt

  • Bei Einzelangeboten und Seminaren mindestens sieben Wochentage vor dem Starttermin
  • Bei allen restlichen Angeboten mindestens 14 Wochentage vor dem Starttermin

Die angemeldeten Personen werden über den Durchführungsentscheid schriftlich oder über den elektronischen Weg (E-Mail) informiert.

Im Falle einer Durchführungsabsage werden keine daraus resultierenden Kosten zurückerstattet.

10. Abänderung der Geschäftsbedingungen

Die HKV Swiss ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen einseitig abzuändern.

11. Datenschutzbestimmungen

Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen https://www.hkv.ch/datenschutz akzeptiert.

12. Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten kommt Schweizer Recht zur Anwendung.

Für Streitigkeiten ist das Zivilgericht Aarau zuständig.

 

Stand 01.10.2022

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