Detailhandelsfachmann/Detailhandelsfachfrau (Nachholbildung BBG Art 32)
Dieser Lehrgang bereitet die Teilnehmenden auf das Qualifikationsverfahren vor. Er vermittelt Erwachsenen die schulische Grundbildung für die Lehrabschlussprüfung zum Detailhandelsfachmann bzw. zur Detailhandelsfachfrau nach BBV Art 32 (Nachholbildung). Folgende Fächer bilden den Schwerpunkt: Deutsch, Fremdsprache, Wirtschaft, Gesellschaft, Informatik und Detailhandelskenntnisse.
Personen mit längerer beruflicher Erfahrung im Verkauf und im Detailhandel, welche ihre beruflichen Kompetenzen bestätigen lassen wollen. Das Eidg. Fähigkeitszeugnis verbessert klar die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Zugelassen zur Lehrabschlussprüfung werden Interessentinnen und Interessenten, die über mindestens fünf Jahre berufliche Erfahrung, davon drei Jahre im Detailhandel, verfügen.
Über die Zulassung zum Qualifikationsverfahren entscheidet das kant. Amt für Berufsbildung (für den Aargau: Tel. 062 / 835 22 19). Den Antrag für die Zulassung stellen Sie bitte rechtzeitig vor Kursbeginn.
Gemäss Aargauischem Berufsbildungsgesetz können die Kosten für die Teilnehmer/innen aus dem Kanton Aargau direkt der Wohnortsgemeinde verrechnet werden. Liegt die entsprechende Zulassungsbestätigung des kantonalen Amts vor, erledigt dies die Erwachsenenbildung der Handelsschule KV Aarau führen Sie.
Brechen Teilnehmer/innen den Lehrgang unbegründet ab oder erfolgt der Unterrichtsbesuch nur unregelmässig, behält sich Wohnortsgemeinde die Rückforderung der Kosten vor.
Die Lehrmittelkosten gehen zulasten der Teilnehmenden.
Gebühren für externe Prüfungen werden direkt durch die zuständige Prüfungskommission erhoben.
Gesamtpreis CHF 6500.– (exkl. Lehrmittel, Spesen, Seminarkosten)
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