Anlässlich des Jahresend-Apéro bedankte sich Boris Rohr, Studienleiter der Höheren Fachschule für Wirtschaft (HFW) Aarau, bei allen Beteiligten, die zur Auszeichnung beigetragen haben. Während dem dreijährigen Anerkennungsverfahren mussten alle Dozierenden, einige Studenten, Studienleiter, Bereichsassistentinnen aber auch die Schulleitung der Handelsschule KV Aarau einen zusätzlichen Einsatz betreiben.
„Der Aufwand hat sich für die Schule und die Studierenden gelohnt“, so Boris Rohr, „ denn die bereits abgeschlossenen Studiengänge werden rückwirkend anerkannt. Und wir haben uns weitere Ziele fürs 2012 gesetzt“, fährt er fort und zählt den ersten HFW Aarau Skitag, den neu am PC stattfindende Statistikunterricht und den HFWpremium-Anlass im Dezember 2012 auf.
Die eidgenössische Anerkennung kurz erklärt
Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in der Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) geregelt. Im Rahmen der Anerkennungsverfahren wird überprüft, ob die Bildungsgänge und Nachdiplomstudien den MiVo-HF entsprechen. Werden sie durch das BBT anerkannt, führen die Bildungsgänge und Nachdiplomstudien zu eidgenössisch anerkannten Diplomen und Nachdiplomen.
Ein Anerkennungsverfahren umfasst in der Regel die Durchführung mindestens eines ganzen Bildungsganges oder Nachdiplomstudiums, des sogenannten Referenzlehrgangs. Bei der Prüfung des Referenzlehrgangs prüfen die Expertinnen und Experten auch, unter welchen Bedingungen bereits früher gestartete oder bereits abgeschlossene Bildungsgänge und Nachdiplomstudien desselben Anbieters rückwirkend anerkannt werden können.
Quelle: Bildungsamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) - Leitfaden Anerkennungsverfahren für Bildungsgänge und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen.

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Infoabende an der Handelsschule KV Aarau, (jeweils von 18.30 Uhr - 19.30 Uhr)











