Berufsfachschule
Promotion

Promotionsbedingungen 

Am Ende jedes Semesters wird ein Zeugnis ausgestellt, in dem die Beurteilung der Leistung für jedes Fach eingetragen ist. Auf der Grundlage dieses Zeugnisses entscheidet die Schulleitung über die Promotion. Die definitive Promotion erfolgt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

 

  • Im Semesterzeugnis wird in den promotionsrelevanten Fächern der Notendurchschnitt von 4.0 erreicht.
  • Die Summe der Notenabweichungen unter 4.0 beträgt nicht mehr als zwei Noteneinheiten.
  • Höchstens zwei Fachnoten sind ungenügend.

 

Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, spricht die Schulleitung eine provisorische Beförderung aus.

Wer in der BMS ein zweites Mal die Bedingungen für die definitive Promotion nicht erfüllt, wird in eine Klasse der erweiterten kaufmännischen Grundbildung (E-Profil) umgeteilt.

 

Berufsmaturitätsprüfungen  

Es finden schriftliche und mündliche Abschlussprüfungen statt. Auf Grund der Resultate der Berufsmaturitätsprüfungen, zusammen mit den erzielten Erfahrungsnoten, soll festgestellt werden, ob die Lernenden die nötigen Kenntnisse für den Besuch einer weiterführenden Schule im Tertiärbereich (Höhere Fachschule, Fachhochschule) erfüllen.
Zu den Berufsmaturitätsprüfungen wird zugelassen, wer die Bedingungen für die Erlangung des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (E-Profil) erfüllt.

Die Berufsmaturitätsprüfung ist unter folgenden Voraussetzungen bestanden:

  • Die Gesamtnote beträgt mindestens 4.0.
  • Höchstens zwei Fachnoten sind ungenügend.
  • Die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4.0 übersteigt gesamthaft nicht den Wert 2.0.

 

Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann höchstens einmal wiederholen.

Broschüre

Auskunft unter 

Handelsschule KV Aarau
Abteilung BMS
Bahnhofstrasse 46
5000 Aarau
Telefon 062 837 97 10
Fax  062 837 97 19
 

Konrektor BMS:
Herbert Schlunegger
h [dot] schlunegger [at] hkvaarau [dot] ch

 

Sekretariat BMS:   
Sabine Kuhn
s [dot] kuhn [at] hkvaarau [dot] ch