Betreibungsfachmann/Betreibungsfachfrau
Die Studierenden werden in der Theorie so wie anhand von Fallstudien mit dem Führen eines Betreibungsamtes vertraut gemacht. Sie sind zu aktiver Mitarbeit aufgefordert. Der Unterricht in der Klasse wird durch Haus arbeit ergänzt. Die Verteilung des Unterrichtsstoffes auf thematische Module ermöglicht es, sich auf die einzelnen Fachgebiete zu konzentrieren.
Der Speziallehrgang bereitet die Studierenden gezielt auf die Prüfung zur Erlangung des Fachausweises vor, welcher gemäss §4 des EG SchKG des Kantons Aargau Anstellungsvoraussetzung ist. Dieser Speziallehrgang ist von der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts des Kantons Aargau ausdrücklich anerkannt.
Zum Speziallehrgang zugelassen sind Personen, die bis zum Zeitpunkt der Prüfung folgende Bedingungen erfüllen:
• Mindestens einjährige Tätigkeit als Betreibungsbeamte / beamter mit einem provisorischen Fähigkeitsausweis, oder
• Mindestens zweijährige praktische Tätigkeit als Stellvertreter / Stellvertreterin
CHF 1’000.00 Prüfungsgebühr gemäss Paragraph 13 der Verordnung über die
Prüfung zum Erwerb des Fähigkeitsausweises zur Führung eines Betreibungsamtes
(SAR 231.211).
Gesetzesausgaben und Lehrbücher gehen zulasten der Teilnehmenden.
CHF 5000.– (exkl. Lehrmittel, inkl. Intensivseminar, ohne Übernachtungskosten)
