HR-Fachmann/HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis
Der HR-Fachmann oder die HR-Fachfrau stellt zusammen mit den vorgesetzten Fach- und Linienstellen Personal ein. Sie sind verantwortlich für den Rekrutierungsprozess: Von der Erstellung des Anforderungsprofils über die Vorselektion und die Durchführung der Interviews bis hin zum Vertragsabschluss.
Dank Grundlagenwissen in Betriebspsychologie und hoher Kommunikationsfähigkeit sind HR-Fachleute kompetente und vertrauenswürdige Ansprechpersonen für die Mitarbeitenden im Betrieb.
Sie geben Auskunft zu vielfältigen Fragen über Arbeitsvertragsrecht sowie Sozialversicherungen wie AHV/IV, Kranken- und Arbeitslosenversicherung oder berufliche Vorsorge. Ausserdem unterstützen sie die Ausbildung von Lernenden und die Weiterbildung der Mitarbeitenden. Kenntnisse über Grundlagen des internationalen HR-Managements runden das Profil ab.
Inhalt des Lehrgangs HR-Fachmann/-frau
- Personalmarketing, Entwicklung und berufliche Grundbildung
- Honorierung und Sozialversicherungen
- Arbeitsrecht und Sozialpartnerschaft
- Kommunikation und Führung
- Internationales HR-Management
Dieser Lehrgang dauert zwei Semester und bildet die Teilnehmenden für ein integriertes Personalmanagement aus. Die angehenden HR-Fachleute werden optimal auf die eidgenössische Berufsprüfung vorbereitet.
Personen, die im Personalwesen tätig sind und Ihre praktischen Fähigkeiten durch umfassende theoretische, praxisorientierte Kenntnisse ergänzen möchten, sodass Sie auf die eidg. Berufsprüfung "HR-Fachfrau/HR-Fachmann" vorbereitet sind.
Zur eidg. Berufsprüfung wird zugelassen, wer:
- den Ausweis über die erfolgreiche Zertifikatsprüfung (abgelegt innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Termin der Berufsprüfung) oder einen gleichwertigen Ausweis (ebenfalls höchstens fünf Jahre vor dem Termin der Berufsprüfung erworben) vorlegt und
- vier Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidg. Fähigkeitszeugnis oder entsprechend mind. gleichwertige Ausbildung und Praxis erbringt, inklusive des Nachweises über zwei Jahre qualifizierte HR-Praxis;
oder, wer 2) nicht erfüllt:
3. über mind. acht Jahre Berufserfahrung verfügt, davon eine mind. vierjährige qualifizierte Praxis im Personalwesen.
Lehrgangskosten pro Semester
1. Semester CHF 3400.–
2. Semester CHF 3000.–
Lehrmittel: ca. CHF 650.– (für die gesamte Ausbildung)
Mitglieder der KV-Sektion Aargau West können eine Rückerstattung beantragen.
Gebühren für externe Prüfungen werden direkt durch die zuständige Prüfungskommission erhoben.
CHF 6400.– (exkl. Lehrmittel)
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