Kaufmännische Grundbildung
Promotionen / Prüfungen / LAP

Promotion

Die Promotion basiert auf der Notengrundlage in der Berufsfachschule und rechnet sich für die Berufslernenden im E-Profil am Ende des 1., 2. und 3. Semesters:
 
 

Die Ausbildung wird im E-Profi definitiv weitergeführt wenn:

a)  Der auf eine Dezimalstelle gerundete Mittelwert mind. 4.0 beträgt und

b)  Die Summe der gewichteten negativen Notenabweichungen zur Note 4.0 nicht mehr als 1.0 Notenpunkt beträgt.

Lernende, welche bis ins 3. Semester die Promotionsvoraussetzungen zweimal nicht erfüllen, führen ihre Ausbildung im B-Profil weiter.

 

Die Lehrabschlussprüfung (LAP)

 

Die Lehrabschlussprüfung gilt als bestanden, wenn sowohl der betriebliche und der schulische Teil erfolgreich absolviert wurden.   

Die betriebliche Prüfung gilt als bestanden, wenn:

  • die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und
  • nicht mehr als eine Fachnote des betrieblichen Teils ungenügend ist, und
  • keine Fachnote des betrieblichen Teils unter 3.0 liegt.

 

Die schulische Prüfung gilt als bestanden, wenn:

  • die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und
  • nicht mehr als zwei Fachnoten des schulischen Teils ungenügend sind, und
  • die Summe der gewichteten negativen Notenabweichungen zur Note 4.0 nicht mehr als 2.0 Notenpunkte beträgt.

Broschüren

Berufslehre ab 2012

Berufslehre ab 2003

 

Auskunft unter

Handelsschule KV Aarau
Abteilung Kaufmännische Grundbildung
Bahnhofstrasse 46
5000 Aarau
Telefon 062 837 97 10
Fax  062 837 97 19

 
Konrektor Kaufmännische Grundbildung
Victor Carisch
v [dot] carisch [at] hkvaarau [dot] ch

 
Bereichsassistentin
Kaufleute
Sabine Kuhn
s [dot] kuhn [at] hkvaarau [dot] ch