Qualifikationsverfahren (LAP)
Wer die berufliche Grundbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsfachschule besucht hat, wird zum Qualifikationsverfahren zugelassen. Massgebend für die Qualifikation sind:
- die berufliche Praxis (Schlussbeurteilung des Lehrbetriebes und die Beurteilung der überbetrieblichen Kurse) und die Detailhandels-Kenntnisse
- die schulischen Leistungen in den einzelnen Fächern
- die Erfahrungsnoten im 2. Bildungsjahr
Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn die Gesamtnote der fünf Qualifikationsbereiche den Notenwert 4.0 nicht unterschreitet. Die Berufslernenden erhalten eidgenössischen Berufs-Attest (EBA).

