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Einleitung
  Die neue Grundbildung im Detailhandel

Der Detailhandel ist ein wichtiger Wirtschaftszweig. Auch im Lehrstellenmarkt spielt er eine bedeutende Rolle: von ca. 70’500 Jugendlichen absolvieren rund 13'500 (über 19 %) eine Ausbildung im Detailhandel. Neue Strukturen im Verkauf und individuelle Ansprüche der Kundschaft an die Fachkompetenz des Personals haben eine Anpassung der bisherigen Ausbildung notwendig gemacht.
Am 1. Januar 2004 wurde das neue Berufbildungsgesetz in Kraft gesetzt. In der Zwischenzeit ist die so genannte Bildungsverordnung (Bi-Vo) entstanden. Sie löst das veraltete Ausbildungs-Reglement ab.
Seit Schuljahr 05, August 2005, wird gut motivierten und fähigen Jugendlichen eine dreijährige Grundbildung zur Detailhandels-Fachfrau / zum Detailhandels-Fachmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (FHZ) angeboten. Zugleich gibt es für leistungsschwächere Berufslernende die Möglichkeit, eine zweijährige Grundbildung als Detailhandels-Assistentin / Detailhandels-Assistent zu wählen. Abgeschlossen wird diese 2-jährige Grundbildung mit einem eidgenössischen Attest.

 

 

Die 2-jährige Grundbildung (1 Schultag je Woche) bietet schwächeren Berufslernenden die Möglichkeit, eine Ausbildung  mit spezifischen und einfachen Lern- und Leistungszielen zu absolvieren.

Nach Abschluss der Ausbildung mit eidgenössischem Attest haben die Detailhandels-Assistenten / -Assistentinnen unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit, in das zweite Lehrjahr der ordentlichen Grundbildung einzusteigen, um so auch zum eidg. Fähigkeitsausweis als Detailhandels-Fachfrau / Detailhandels-Fachmann zu gelangen.

Die Hauptausbildungsrichtung ist die 3-jährige Grundbildung zur Detailhandels-Fachfrau / zum Detailhandels-Fachmann. Im Lehrvertrag wird festgelegt, ob der Schwerpunkt der Ausbildung in der Beratung oder in der Bewirtschaftung sein wird.

Gegen Ende des 1. Lehrjahres führen der Lehrbetrieb und die Schule eine Standortbestimmung durch. Die betreffenden Qualifikationen bilden die Entscheidungsgrundlage

  1. für die Fortsetzung der ordentlichen Grundbildung mit 1 ½ Schultagen, oder
  2. für die Berechtigung von 2 Freikursen (Informatik, Fremdsprachen, Betriebswirtschaft) mit einem zusätzlichen halben Schultag, oder
  3. für den Abschluss eines Lehrvertrages für die 2-jährige Grundbildung.
Die dritte Ausbildungsmöglichkeit liegt in der kaufmännischen Berufsmaturität mit 2 Schultagen pro Woche.

Die Ausbildung zur Detailhandels-Fachfrau / zum Detailhandels-Fachmann mit Berufsmaturität kann lehrbegleitend erfolgen. Die sogenannten Ergänzungsfächer sind berufsspezifischer Art. Es sind dies die beiden Fächer "Allgemeine Branchenkunde" und "Detailhandelskenntnisse".

Die Berufsmaturität kann aber auch als separater Bildungsgang, nach Abschluss der Ausbildung zur Detailhandels-Fachfrau / -Fachmann absolviert werden.