| Die 2-jährige
Grundbildung (1 Schultag je Woche) bietet schwächeren
Berufslernenden die Möglichkeit, eine Ausbildung mit
spezifischen und einfachen Lern- und Leistungszielen zu absolvieren.
Nach Abschluss der Ausbildung mit eidgenössischem Attest haben
die Detailhandels-Assistenten / -Assistentinnen unter gewissen
Bedingungen die Möglichkeit, in das zweite Lehrjahr der ordentlichen
Grundbildung einzusteigen, um so auch zum eidg. Fähigkeitsausweis
als Detailhandels-Fachfrau / Detailhandels-Fachmann zu gelangen. |
Die
Hauptausbildungsrichtung ist die 3-jährige Grundbildung zur
Detailhandels-Fachfrau / zum Detailhandels-Fachmann. Im Lehrvertrag
wird festgelegt, ob der Schwerpunkt der Ausbildung in der Beratung
oder in der Bewirtschaftung sein wird.
Gegen Ende des 1. Lehrjahres führen der Lehrbetrieb und die
Schule eine Standortbestimmung durch. Die betreffenden
Qualifikationen bilden die Entscheidungsgrundlage
- für die Fortsetzung der ordentlichen Grundbildung mit 1 ½
Schultagen, oder
- für die Berechtigung von 2 Freikursen (Informatik,
Fremdsprachen, Betriebswirtschaft) mit einem zusätzlichen halben
Schultag, oder
- für den Abschluss eines Lehrvertrages für die 2-jährige
Grundbildung.
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Die dritte
Ausbildungsmöglichkeit liegt in der kaufmännischen Berufsmaturität
mit 2 Schultagen pro Woche. Die Ausbildung zur
Detailhandels-Fachfrau / zum Detailhandels-Fachmann mit
Berufsmaturität kann lehrbegleitend erfolgen. Die sogenannten
Ergänzungsfächer sind berufsspezifischer Art. Es sind dies die
beiden Fächer "Allgemeine Branchenkunde" und
"Detailhandelskenntnisse".
Die Berufsmaturität kann aber auch als separater Bildungsgang,
nach Abschluss der Ausbildung zur Detailhandels-Fachfrau / -Fachmann
absolviert werden. |