Nach dem 1. Lehrjahr
wird in Schule und Betrieb eine Standortbestimmung durchgeführt. Die
Standortbestimmung der Schule enthält eine Empfehlung zu Handen der
Vertragspartner.
Die Lehrabschlussprüfung
Die Lehrabschlussprüfung
gilt als bestanden, wenn sowohl der schulische als auch der betriebliche
Teil erfolgreich absolviert wurden.
Die schulische Prüfung
gilt als bestanden, wenn
der Notendurchschnitt von 4.0 erreicht ist
die Summe der Notenabweichungen unter 4 nicht mehr als zwei
Noteneinheiten beträgt und