Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfungen) für Detailhandelsfachleute mit Eidg. Fähigkeitszeugnis
- die berufliche Praxis (Praktische Prüfung im Betrieb (Ladenprüfung), Schlussbeurteilung des Lehrbetriebes und Beurteilung der überbetrieblichen Kurse)
- die Detailhandels-Kenntnisse
Für die schulischen Fächer wird der Vermerk "dispensiert" eingetragen. Bestehensnormen: Die Berufliche Praxis und die Detailhandelskenntnisse zählen je 50%, der Notendurchschnitt muss 4.0 oder höher sein.

Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfungen) für die Berufsmaturitätsprüfungen für Detailhandelsfachleute (BM)
- die Gesamtnote beträgt mindestens 4.0
- nicht mehr als zwei Fachnoten sind ungenügend
- die Summe der negativen Notenabweichung zur Note 4.0 übersteigt nicht mehr als 2.0 Notenpunkte
Wer die BM-Prüfung nicht bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Detailhandels-Fachfrau, Detailhandels-Fachmann, falls die Bestehensnormen des betreffenden Qualifikationsverfahrens erfüllt worden sind.
Das Fähigkeitszeugnis für Detailhandels-Fachleute besteht aus den Noten „Berufliche Praxis" und „Detailhandels-Kenntnisse" (DHK).

