Standortbestimmung
Nach dem 1. Lehrjahr findet in der Schule und im Betrieb eine Standortbestimmung statt. Die Standortbestimmung der Schule enthält eine Empfehlung zum Niveauverbleib. Detaillierte Informationen zur Standortbestimmung enthält die Broschüre B-Profil.
Die Lehrabschlussprüfung (LAP)

Die Lehrabschlussprüfung gilt als bestanden, wenn sowohl der betriebliche und der schulische Teil erfolgreich absolviert wurden.
Die betriebliche Prüfung gilt als bestanden, wenn:
- die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und
- nicht mehr als eine Fachnote des betrieblichen Teils ungenügend ist, und
- keine Fachnote des betrieblichen Teils unter 3.0 liegt.
Die schulische Prüfung gilt als bestanden, wenn:
- die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und
- nicht mehr als zwei Fachnoten des schulischen Teils ungenügend sind, und
- die Summe der gewichteten negativen Notenabweichungen zur Note 4.0 nicht mehr als 2.0 Notenpunkte beträgt.
