Kaufmännische Grundbildung
Standortbestimmungen / Prüfungen / LAP

Standortbestimmung

Nach dem 1. Lehrjahr findet in der Schule und im Betrieb eine Standortbestimmung statt. Die Standortbestimmung der Schule enthält eine Empfehlung zum Niveauverbleib. Detaillierte Informationen zur Standortbestimmung enthält die Broschüre B-Profil.

Die Lehrabschlussprüfung (LAP)

Die Lehrabschlussprüfung gilt als bestanden, wenn sowohl der betriebliche und der schulische Teil erfolgreich absolviert wurden.   

Die betriebliche Prüfung gilt als bestanden, wenn:

  • die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und
  • nicht mehr als eine Fachnote des betrieblichen Teils ungenügend ist, und
  • keine Fachnote des betrieblichen Teils unter 3.0 liegt.

 

Die schulische Prüfung gilt als bestanden, wenn:

  • die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und
  • nicht mehr als zwei Fachnoten des schulischen Teils ungenügend sind, und
  • die Summe der gewichteten negativen Notenabweichungen zur Note 4.0 nicht mehr als 2.0 Notenpunkte beträgt.

Broschüren

Berufslehre ab 2012

Berufslehre ab 2003

 

Auskunft unter

Handelsschule KV Aarau
Abteilung Kaufmännische Grundbildung
Bahnhofstrasse 46
5000 Aarau
Telefon 062 837 97 10
Fax  062 837 97 19

 
Konrektor Kaufmännische Grundbildung
Victor Carisch
v [dot] carisch [at] hkvaarau [dot] ch

 
Bereichsassistentin
Kaufleute
Sabine Kuhn
s [dot] kuhn [at] hkvaarau [dot] ch