Detailhandels-Fachmann / Detailhandels-Fachfrau
Qualifikationsverfahren / LAP

Wer die berufliche Grundbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsfachschule besucht hat, wird zum Qualifikationsverfahren zugelassen.

Die Bereiche Betrieb (Berufliche Praxis und Detailhandelskenntnisse) und Schule sind für das Qualifikationsverfahren zwei gleichwertige Teile.

Massgebend für die Qualifikation sind:
 

  • die Berufliche Praxis (Schlussbeurteilung des Lehrbetriebes und Beurteilung der überbetrieblichen Kurse) und die Detailhandels-Kenntnisse.
  • die schulischen Leistungen in den einzelnen Fächern
  • die Erfahrungsnoten im 2. und 3. Bildungsjahr

 

Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn der Durchschnitt der Noten weder im Bereich "Betrieb" noch im Bereich "Schule" den Notenwert 4.0 unterschreitet.

  • Die Berufliche Praxis und die Detailhandelskenntnisse zählen je doppelt und der Notendurchschnitt muss 4.0 oder höher sein.
  • Die schulischen Fächer zählen je einfach und der Notendurchschnitt muss ebenfalls 4.0 oder höher sein.

 

Die Berufslernenden erhalten das eidgenössische Fähigkeits-Zeugnis (EFZ).

 

Qualifikationsverfahren LAP, Detailhandelsfachleute an der Handelsschule KV Aarau.

Anmeldeformular

 

Handelsschule KV Aarau
Abteilung Detailhandel
Bahnhofstrasse 46
5000 Aarau
Telefon 062 837 97 10
Fax  062 837 97 19

 
Konrektor Detailhandel
Hansueli Biderbost
hu [dot] biderbost [at] hkvaarau [dot] ch

 
Bereichsassistentin
Detailhandel
Esther Wildi
e [dot] wildi [at] hkvaarau [dot] ch

 

 

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Detailhandelsspezialistin
mit eidg. Fachausweis