Wer die berufliche Grundbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsfachschule besucht hat, wird zum Qualifikationsverfahren zugelassen.
Die Bereiche Betrieb (Berufliche Praxis und Detailhandelskenntnisse) und Schule sind für das Qualifikationsverfahren zwei gleichwertige Teile.
Massgebend für die Qualifikation sind:
- die Berufliche Praxis (Schlussbeurteilung des Lehrbetriebes und Beurteilung der überbetrieblichen Kurse) und die Detailhandels-Kenntnisse.
- die schulischen Leistungen in den einzelnen Fächern
- die Erfahrungsnoten im 2. und 3. Bildungsjahr
Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn der Durchschnitt der Noten weder im Bereich "Betrieb" noch im Bereich "Schule" den Notenwert 4.0 unterschreitet.
- Die Berufliche Praxis und die Detailhandelskenntnisse zählen je doppelt und der Notendurchschnitt muss 4.0 oder höher sein.
- Die schulischen Fächer zählen je einfach und der Notendurchschnitt muss ebenfalls 4.0 oder höher sein.
Die Berufslernenden erhalten das eidgenössische Fähigkeits-Zeugnis (EFZ).

