Pharma-Assistent/in
Qualifikationsverfahren / LAP

Zwischenbeurteilungen

Zwischenbeurteilungen der Kompetenzen werden durch Betrieb, Schule und überbetriebliche Kurse vorgenommen. Diese verfassen pro Semester je einen Bildungsbericht.

 

Abschlussprüfung

In der Abschlussprüfung werden die nachstehenden Qualifikationsbereiche wie folgt geprüft:
 
  • Praktische Arbeit im Umfang von 2 – 3 Stunden. Die Berufslernenden müssen im Rahmen einer vorgegebenen Arbeit oder in gestellten Situationen zeigen, dass sie fähig sind, die geforderten Tätigkeiten fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht auszuführen
  • Die Lerndokumentation, die Unterlagen der überbetrieblichen Kurse und die Fachliteratur dürfen als Hilfsmittel verwendet werden
  • Berufskenntnisse im Umfang von 3–5 Stunden. Die lernende Person wird sowohl schriftlich wie mündlich befragt. Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten
  • Lokale Landessprache: mündlich im Umfang von 30 Minuten
  • Fremdsprache (Italienisch): mündlich im Umfang von 20–30 Minuten

 

Voraussetzungen für das Bestehen des Qualifikationsverfahrens:

  • Die Durchschnitts-Note für die 12 Kompetenzen (Kompetenzennote) ist 4 oder höher
  • Die Qualifikationsbereiche «praktische Arbeit» und «Berufskenntnisse» werden je mit der Note 4 oder höher bewertet
  • Die Gesamtnote im Durchschnitt ist 4 oder höher

 

 

(B = Betrieb, S = Schule, üK = überbetriebliche Kurse)

Qualifikationsverfahren LAP, Pharma-Assistent/in an der Handelsschule KV Aarau.

 

Voraussetzungen für das Bestehen des Qualifikationsverfahrens:

  • Die Durchschnitts-Note für die 12 Kompetenzen (Kompetenzennote) is 4 oder höher
  • Die Qualifikationsbereiche "praktische Arbeit" und "Berufskenntnisse" werden je mit der Note 4 oder höher bewertet
  • Die Gesamtnote im Durchschnitt ist 4 oder höher