Zwischenbeurteilungen
Zwischenbeurteilungen der Kompetenzen werden durch Betrieb, Schule und überbetriebliche Kurse vorgenommen. Diese verfassen pro Semester je einen Bildungsbericht.
Abschlussprüfung
In der Abschlussprüfung werden die nachstehenden Qualifikationsbereiche wie folgt geprüft:
- Praktische Arbeit im Umfang von 2 – 3 Stunden. Die Berufslernenden müssen im Rahmen einer vorgegebenen Arbeit oder in gestellten Situationen zeigen, dass sie fähig sind, die geforderten Tätigkeiten fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht auszuführen
- Die Lerndokumentation, die Unterlagen der überbetrieblichen Kurse und die Fachliteratur dürfen als Hilfsmittel verwendet werden
- Berufskenntnisse im Umfang von 3–5 Stunden. Die lernende Person wird sowohl schriftlich wie mündlich befragt. Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten
- Lokale Landessprache: mündlich im Umfang von 30 Minuten
- Fremdsprache (Italienisch): mündlich im Umfang von 20–30 Minuten
Voraussetzungen für das Bestehen des Qualifikationsverfahrens:
- Die Durchschnitts-Note für die 12 Kompetenzen (Kompetenzennote) ist 4 oder höher
- Die Qualifikationsbereiche «praktische Arbeit» und «Berufskenntnisse» werden je mit der Note 4 oder höher bewertet
- Die Gesamtnote im Durchschnitt ist 4 oder höher
(B = Betrieb, S = Schule, üK = überbetriebliche Kurse)

Voraussetzungen für das Bestehen des Qualifikationsverfahrens:
- Die Durchschnitts-Note für die 12 Kompetenzen (Kompetenzennote) is 4 oder höher
- Die Qualifikationsbereiche "praktische Arbeit" und "Berufskenntnisse" werden je mit der Note 4 oder höher bewertet
- Die Gesamtnote im Durchschnitt ist 4 oder höher

