Promotionsbedingungen
Am Ende jedes Semesters wird ein Zeugnis ausgestellt, in dem die Beurteilung der Leistung für jedes Fach eingetragen ist. Auf der Grundlage dieses Zeugnisses entscheidet die Schulleitung über die Promotion.
- im Semesterzeugnis in den promotionsrelevanten Fächern ist der Notendurchschnitt von 4,0 erreicht
- die Summe der Notenabweichungen unter 4,0 beträgt nicht mehr als zwei Noteneinheiten
- höchstens zwei sind Fachnoten ungenügend
Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, spricht die Schulleitung eine provisorische Beförderung aus. Wer in der BMS zwei Mal die Bedingungen für eine definitive Promotion nicht erfüllt, wird in eine Klasse der Mediamatikerlehre ohne BMS umgeteilt.
Prüfungen
Die Berufsmaturitätsprüfungen:
Wer die Berufsmaturität (= Kaufmännische Berufsmatur) erlangen will, muss auch den Bedingungen des nächsttieferen Profils als Mediamatiker Normallehre genügen. Wer den Berufsmaturitätsunterricht bis und mit Abschlussprüfung besucht, gilt im Fach Allgemeinbildung als dispensiert und erhält einen entsprechenden Eintrag im Notenausweis.
Die Lehrabschlussprüfung:
Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der gewichteten Noten aus der Summe der Noten der einzelnen Qualifikationsbereiche der Abschlussprüfung sowie der gewichteten Erfahrungsnote:
- praktische Arbeit
- Berufskenntnisse
- Allgemeinbildung
- Erfahrungsnote
Das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfungen ist bestanden, wenn:
- der Qualifikationsbereich "praktische Arbeit" mit der Note 4 oder höher bewertet wird
- die Gesamtnote 4 oder höher erreicht wird
